Informationen für Angehörige der Bundeswehr und Berufe mit Anspruch auf Heilfürsorge
In unserem Alltag erleben wir alle gelegentlich schwierige Zeiten. Sowohl im dienstlichen als auch im privaten Bereich. Dann erscheinen uns Lebenskrisen, Beziehungskonflikte und psychische Belastungen unüberwindbar. Auch im Dienstalltag fällt es uns dann manchmal schwer Aufgaben und Befehle umzusetzen.Dabei kann uns das Gesehene und Gehörte so stark belasten, dass wir es innerhalb der Kameradschaft und Familie nicht mitteilen oder lösen können. In diesen Fällen erzeugen diese Probleme einen so starken Leidensdruck, dass es sehr schwer erscheint, aus dieser Lage wieder allein herauszufinden. Hier können wir Sie auf Ihrem neuen Weg begleiten und ein Leuchturm in der stürmigen Nacht sein.
Wir ermöglichen Ihnen im Rahmen unserer Kooperation mit der Bundeswehr und der Abrechnungsmöglickeit mit der Heilfürsorge eine ambulante Psychotherapie von fachbezogenen Psychotherapeuten (z.B. ehem. Angehörige der Bundeswehr, Traumatherapeuten, Notfallpsychologen für Polizei und Feuerwehr).
Für den Beginn einer Psychotherapie ist bei Angehörigen der Bundeswehr eine Überweisung von Ihrem behandelnden Truppenarzt notwendig. Sie können sich damit direkt an unsere Privatpraxis wenden und eine Therapie beginnen. Angehörige der Bundeswehr benötigen dafür im Voraus vom Truppenarzt / der Truppenärztin den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung für Probatorische Sitzungen. Erst dann können die ersten Sitzungen abgerechnet werden. Im Anschluss kann unkompliziert mit ihrer Mithilfe über den Truppenarzt oder die Truppenärztin eine Kurzzeittherapie über 25h vereinbart werden. Bei längeren Therapiebedarf kann auch über ein etwas aufwändigeres Gutachterverfahren eine Langzeittherapie beantragt werden.
Für Angehörige von Berufen mit Anspruch auf Heilfürsorge benötigen sie ebenfalls im Vorraus eine Überweisung von Ihrem zuständigen Arzt oder Ärztin.