Leistungsspektrum und Kostenträger

Gesetzliche Grundlage:

Die Grundlage unserer Arbeit als zugelassener Träger für freie Jugend- und Eingliederungshilfe gem. § 3 SGB VIII beinhaltet:

  • Ambulante sozialpädagogische Hilfen zur Erziehung gem. § 27.2, genauer §§ 29, 30, 31 und 35(a) SGB VIII
  • Ambulante Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII
  • Ausrichtung sozialer Gruppen zur Förderung der sozialen Kompetenzen gem. § 29 SGB VIII
  • Ergänzend bei Bedarf Fachberatung bei Hilfeplänen gem. § 36 SGB VIII und gutachterliche Tätigkeiten gem. § 50 SGB VIII
  • ambulante Psychotherapie nach KJHG im Rahmen von Einzelvereinbarungen  gem. § 27 und § 35a SGB VIII

Die Grundlage für unsere Arbeit als zugelassener Träger für den Erhalt von Eingliederungshilfen bildet nach der örtlichen Zuständigkeit gem. § 98 SGB IX die Zuordnung zum § 99 SGB IX.

  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung gem. § 112 SGB IX
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe gem. § 113 SGB IX
  • in Verbindung mit weiteren gesetzlichen Leistungen in Absprache mit dem Teilhabefachdienst

Für Angehörige des Jugendamtes: Weitere Informationen und Kosten finden Sie in Ihrem SoPart System.

Unser Träger stellt im Rahmen des Kinderschutzauftrages gem. §8a SGB VIII eine Insoweit Erfahrende Fachkraft (ISOFA) zur Verfügung (für Kindertagesstätten und andere soziale Träger).

Gemäß § 4 KKG haben alle Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, z.B. SozialpädagogInnen HeilpädagogInnen, BeraterInnen, Lehrkräfte, ÄrztInnen, PsychologInnen, Hebammen und andere Pflegeberufe Anspruch auf eine anonyme Beratung durch die insoweit erfahrene Fachkraft.